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09.04.2018
NEU !! - Neu!! - 2P-Fortbildungen: Reisekosten können auch rückwirkend erstattet werden
Lehrkräfte, die seit November 2017 an einer 2P-Fortbildung teilgenommen haben, können ihre Reisekosten (entgegen der ursprünglichen Information) geltend machen. Hierfür wurden Drittmittel bereitgestellt. Bitte reichen Sie diese schnellstmöglich mit Originalbelegen ein. Für Fahrten mit dem eigenen Auto sind keine gesonderten Belege notwendig. Bitte wenden Sie sich bei Fragen auf Frau Saleh: 2p@km.kv.bwl.de
Die nächsten 2P-Fortbildungen sollen zum Schuljahr 2017/18 angeboten werden. Informationen zu den bereits durchgeführten
Fortbildungen finden Sie unter Schulungen oder ESF-Schülerfragebögen.